Verlängerung: Testung auf das Coronavirus
Beschäftigte in den Kitas und Schulen
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir während der Abstrichsprechstunde ausschließlich Patienten unserer Gemeinschaftspraxis testen können, die den unten genannten Patientengruppen angehören.
Verlängerung der freiwilligen Testung auf das Coronavirus bis zum Beginn der Osterferien
Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung und in öffentlichen und privaten Schulen können sich vom 11. Januar 2021 bis zum 26. März 2021 freiwillig auf das Coronavirus testen lassen.
Die Testfrequenz ist gedeckelt: Die Beschäftigten dürfen sich im gesamten Zeitraum bis zu sechs Mal testen lassen. Der Zeitpunkt der Testung ist von den Anspruchsberechtigten frei wählbar.
Die Arztpraxen sind verpflichtet zur präventiven Testung auf das Coronavirus ab dem 11. Januar einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest) zu verwenden und nicht wie zuvor einen PCR-Test. Dementsprechend planen Sie bitte eine zusätzliche Wartezeit von 15-20 Minuten für die Testauswertung ein.
Bitte beachten Sie folgendes, wenn Sie eine Testung in unserer Hausarztpraxis durchführen lassen möchten:
- Die Terminierung für die Corona-Testung erfolgt ausschließlich online.
- Bitte halten Sie folgende Informationen/Unterlagen für den Termin in unserer Abstrichsprechstunde bereit:
- elektronische Gesundheitskarte
- Beschäftigungsnachweis der Schule bzw. Kita
- Telefonnummer (für möglichen Rückruf bei einem positiven Testergebnis)
Bestehen bei Ihnen Krankheitszeichen wie Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen und Sie befürchten, sich bereits mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) angesteckt zu haben, melden Sie sich bitte telefonisch (0 25 53 / 93 97 0) bei uns damit wir mit Ihnen einen Termin in der Infektpraxis vereinbaren können.