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FFP2-Maskenpflicht ab dem 01.10.2022

Pandemievorsorge für den Herbst und Winter

Ab dem 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln. Zur entsprechenden Änderungen gehört, dass Patient*innen verpflichtet sind, beim Betreten einer Arztpraxis eine FFP2-Maske zu tragen. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass einfache medizinische Masken ab dem kommenden Dienstag für einen Zutritt zu unseren Praxisräumlichkeiten daher nicht mehr ausreichend sind

Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen. Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ist statt einer FFP2-Maske eine einfache medizinische Maske (OP-Maske) ausreichend.

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