Das E-Rezept startet bei uns ab dem 08.09.23
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum E-Rezept!
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Ab Freitag, den 08.09.23 erhalten Sie auch in unserer Gemeinschaftspraxis das E-Rezept für Ihre rezeptpflichtigen Medikamente. Über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder die E-Rezept App können gesetzlich versicherte PatientInnen ihre Rezepte in der Apotheke einlösen.
Aufgrund ständiger Veränderungen und Weiterentwicklungen werden diese Informationen im weiteren Verlauf kurzerhand ergänzt und aktualisiert. Weitergehende Fragen werden auf der Website der gematik beantwortet .
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den rosa Papierausdruck für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. In der Praxis wird das E-Rezept in die sichere Telematikinfrastruktur geladen. Über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept App oder in Ausnahmefällen den Papierausdruck mit QR-Code können Sie Ihre Rezepte in der Apotheke einlösen.
Sie bestellen Ihre Medikamente wie gewohnt über unser online Rezeptformular oder unser Rezepttelefon. Die Bereitstellungszeiten bleiben ebenfalls bestehen. Ihr elektronisches Kassenrezept steht bei einer Bestellung bis 15:00 Uhr am Folgetag ab spätestens 11:00 Uhr für Sie auf Ihrer eGK oder Ihrer App zur Einlösung in der Apotheke Ihrer Wahl bereit. Bestellungen vom Freitagnachmittag und vom Wochenende können montags ab 14:30 Uhr eingelöst werden. Ihr Vorteil: Sie brauchen nicht mehr zum Erhalt Ihres Rezeptes zu uns in die Praxis kommen, sondern können direkt in der Apotheke Ihrer Wahl Ihre Medikamente über die App oder mit der eGK abholen.
Bitte beachten Sie: Privatrezepte sind leider nicht elektronisch erhältlich und müssen daher weiterhin bei uns in der Praxis abgeholt werden.
Unsere große Bitte: Wir sind weiterhin verpflichtet, Ihre elektronische Gesundheitskarte einmal pro Quartal in unser EDV-System einzulesen. Bitte ersparen Sie sich und uns Unannehmlichkeiten und denken Sie bitte auch weiterhin daran, Ihre eGK vierteljährlich bei uns an der Anmeldung vorzulegen.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass die Bestellung von Medikamenten, die bisher noch nicht von unserer Praxis verschrieben wurden, ohne vorherige Konsultation bei einem Arzt nicht verordnet werden dürfen.
1. Mit ihrer Gesundheitskarte: Einfach Karte in der Apotheke ins Terminal stecken und Medikamente entgegennehmen. (Bereitstellungszeiten beachten)
2. Mit der E-Rezept App: Den digitalen Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen oder das Rezept digital an die Apotheke senden und später abholen oder liefern lassen.
In Ausnahmefällen mit dem Papierausdruck: Wie vom alten Formular gewohnt in der Apotheke vorzeigen.
Die QR Codes sind Rezeptcodes zum Scannen in der Apotheke oder der E-Rezept App. Jedes Medikament hat einen eignen Code. Zusätzlich gibt es einen Sammelcode für das komplette Rezept.
Über die E-Rezept App der gematik. Die E-Rezept App ist eine digitale Anwendung, die es Versicherten ermöglicht, ihre elektronischen Rezepte (E-Rezepte) auf ihren mobilen Geräten zu verwalten und in Apotheken einzulösen.
Die App kann in der Regel über die offiziellen App-Plattformen wie dem Apple App Store, Google Play Store oder der AppGallery von Huawei heruntergeladen werden. Für die Registrierung benötigen Sie die PIN Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Sollten Sie diese noch nicht besitzen, können Sie sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Für die Online-Beantragung einer PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigen Sie:
- Ihren gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (inklusive PIN)
- Ihre aktuelle, NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte
- Ein mobiles NFC-fähiges Endgerät (Mobiltelefon, Tablet) mit Zugang zum App Store, Google Play Store oder der AppGallery
Nach dem erfolgreichen Verifizierungsverfahren wird Ihnen Ihre PIN per Post zugesendet. Aus eigenen Erfahrungen können wir sagen, dass die Lieferzeit mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.
Wenn Sie die eGK-PIN nicht online anfordern möchten, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse vor Ort. Dann können Sie die PIN bei dem dann für Sie zuständigen Mitarbeitenden persönlich und vor Ort beantragen.
Wir sind weiterhin verpflichtet, Ihre elektronische Gesundheitskarte einmal pro Quartal in unser EDV-System einzulesen. Bitte ersparen Sie sich und uns Unannehmlichkeiten und denken daran, Ihre eGK vierteljährlich bei uns an der Anmeldung vorzulegen.
Das E-Rezept soll vollständig digital zu Ihnen kommen, d.h. ohne einen Ausdruck auf Papier. In begründeten Ausnahmefällen oder bei technischen Schwierigkeiten ist es möglich, das E-Rezept auszudrucken und es in Papierform bei Ihrer Apotheke einzureichen.
Ja, Sie können Ihre Gesundheitskarte an eine andere Person übergeben. Wenn diese häufiger Rezepte für Sie einlöst, kann sie auch in der E-Rezept App ein Profil für Sie anlegen und sich dort mit ihrer Gesundheitskarte und PIN anmelden. Danach empfängt diese Person Ihre E-Rezepte automatisch digital, um sie direkt einzulösen.
Aktuell ist die Ausstellung von E-Rezepten für privat krankenversicherte Patienten nicht möglich. Die gematik tauscht sich derzeit mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung über eine mögliche Umsetzung aus.
Das E-Rezept bzw. der jeweilige QR-Code wird gesperrt, sobald eine Apotheke diesen bearbeitet hat. Wenn Sie Ihr E-Rezept dann in einer anderen Apotheke einlösen möchten, ist dies nicht mehr möglich. Die Sperre ist sinnvoll, um Missbrauch mit bereits eingelösten E-Rezepten zu vermeiden. Sofern Ihr Rezept gesperrt ist, Sie aber das Arzneimittel nicht bekommen haben, sprechen Sie bitte die entsprechende Apotheke an, diese kann den QR-Code wieder freigeben.